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Brand- und Explosionsschutz

Etwa 80% aller mit Absauganlagen erfassten industriellen Stäube sind brennbar und explosiv.       Es gibt immer wieder Ereignisse, wo auf grund der Detonation von Stäuben schwere Schäden, oftmals auch Personenschäden, entstehen. Neben Holzstäuben sind Stäube aus Agrar-produkten wie z.B. Mehl oder auch aus Metallen und Aluminium, hoch explosiv. 

Die Explosionsfähigkeit von Stäuben wird über den KST – Wert definiert. Der KST – Wert wird empirisch ermittelt und beschreibt den maximalen Druckanstieg in der Zeiteinheit im Falle einer Explosion. Der Umgang mit explosiven Stäuben ist in der ATEX Produktrichtlinie (2014/34/EU) und der ATEX Betriebsrichtlinie (1999/92/EG) geregelt. Diese gelten in der gesamten EU, dem EWR und auch in der Schweiz.

SCHÄDEN VERMEIDEN

Um im Falle von Detonationen Schäden von Sachen und Personen fernzuhalten, gelten für Absaugung- oder Filteranlagen (die unter die Bestimmungen der ATEX Richtlinien fallen) einzuhaltende Mindestabstände zu Gebäuden, Verkehrswegen und Grundstückgrenzen. Diese Mindestabstände können Dimensionen von weit über 20 Metern erreichen. In diesen Zonen dürfen keine Hindernisse stehen und der Personenverkehr ist verboten oder zumindest stark eingeschränkt.

Scheuch Ligno bietet Lösungen an die verminderte Sicherheitsabstände zulassen.

In vielen Fällen ist es so, dass erst durch diese reduzierten Sicherheitsabstände die Aufstellung eines Filters ermöglicht wird. Die Risiken im Falle von Schadensereignissen trägt der Betreiber. Daher ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu achten. Haftpflicht- bzw. Sachversicherungen nehmen Bezug auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und berechnen die Prämien unter Berücksichtigung der Anlagenausführungen. Im Extremfall wird die Versicherung verweigert. Im Schadensfall werden bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben die Versicherungsleistungen verwehrt oder zumindest stark reduziert.