Filternde Absauganlage
Die Erfassung der Partikel wie Späne, Schweißrauchpartikel oder Stäube erfolgt möglichst nahe der emittierenden Stelle. Die Hersteller von Bearbeitungsmaschinen sind angehalten und verpflichtet, Erfassungsmöglichkeiten wie Spänehauben und Leitbleche zur Verfügung zu stellen.
Deshalb dürfen emittierende Maschinen ohne derartige Einrichtungen nicht in Verkehr gebracht werden. Die Absauganlage erfasst ab dieser Schnittstelle die Partikel und fördert diese in einen Abscheider, wo die Partikel sicher separiert werden.
Um die Partikel abscheiden zu können, durchströmt die belastete Luft einen Filter. Die gereinigt Luft muss den jeweils vorgeschriebenen Grenzwerten entsprechen und darf beispielsweise in der Holzverarbeitung max. 0,1 mg/m³ Reststoffe enthalten, um wieder dem Raum zugeführt werden zu können.